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Nach einer mindestens dreijährigen
Zulassung als Rechtsanwalt, der Teilnahme an umfangreichen
Fachlehrgängen sowie schriftlicher Prüfungen
kann ein Rechtsanwalt eine Fachanwaltsbezeichnung verliehen
bekommen. Dazu muß er außerdem nachweisen,
dass er in einem Zeitraum von drei Jahren eine gewisse
Mindestzahl von fachspezifischen Fällen bearbeitet
hat. Die Ernennung zum Fachanwalt erfolgt durch die
Rechtsanwaltskammer. Jeder Rechtsanwalt darf maximal
zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen.
In unserem Büro gibt es Fachanwälte
für Familienrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Erbrecht .
Durch jährliche Fortbildungen informieren sie sich
über die aktuellen Entwicklungen von Gesetzgebung
und Rechtsprechung auf ihrem Spezialgebiet.
Der Fachanwalt für Familienrecht vertritt Ihre Interessen bei:
Trennung und Scheidung
Kindes- und Ehegattenunterhalt
Sorgerecht/Umgangsrecht
Güterrecht/Zugewinn
Ehewohnung und Hausrat
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt Arbeitnehmer oder Arbeitgeber bei Streitigkeiten in Zusammenhang mit:
Kündigung
Gehalts-/Lohnkürzungen
Arbeitszeugnissen
... und vielen anderen Problemen im Bereich des Arbeitsrechts.
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht vertritt Ihre Interessen bei:
Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen
Verkehrsunfällen mit
· Sachschäden
· Gesundheitsschäden
· Vermögensschäden
in Zusammenarbeit mit Ihrem
· Kfz-Betrieb
· Gutachter
· Arzt
Autokauf und Leasing
Entzug der Fahrerlaubnis
... und vielen anderen Rechtsproblemen rund ums Auto.
Der Fachanwalt für Erbrecht
berät in Erb- und Nachlasssachen
hilft bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
vertritt die Interessen von Erben und Pflichtteilsberechtigten
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