Die Inkassoabteilung der Rechtsanwälte Brockmann und Kollegen bearbeitet Ihre offenen Forderungen. Insoweit werden

  • Ihre Kunden gemahnt, damit der Gegner in Verzug gesetzt wird
  • Mahn- und Vollstreckungsbescheide beantragt, damit die Vollstreckung gegen Ihre Schuldner betrieben werden kann.

Die Zwangsvollstreckung erfolgt umgehend nach Erwirkung des vollstreckbaren Titels durch

  • Pfändung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Schuldners wie z.B. Arbeitseinkommen, Bausparguthaben, Steuererstattungsansprüche, Bankguthaben pp.
  • Eintragung von Zwangssicherungshypotheken im Grundbuch des Schuldners einschließlich Durchführung der Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung
  • Einschaltung der Staatsanwaltschaft in Bedarfsfällen

Nicht nur die Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sondern auch der Einzug Ihrer Forderungen ist für uns oberstes Gebot.

Weitere Auskünfte erhalten Sie über Thomas Taake - 05731 / 25 24 18 - der über eine langjährige Vollstreckungserfahrung verfügt.