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Die Inkassoabteilung der
Rechtsanwälte Brockmann und Kollegen bearbeitet
Ihre offenen Forderungen. Insoweit werden
- Ihre Kunden gemahnt, damit der Gegner
in Verzug gesetzt wird
- Mahn- und Vollstreckungsbescheide beantragt,
damit die Vollstreckung gegen Ihre Schuldner betrieben
werden kann.
Die Zwangsvollstreckung erfolgt
umgehend nach Erwirkung des vollstreckbaren Titels durch
- Pfändung in das bewegliche
und unbewegliche Vermögen des Schuldners wie
z.B. Arbeitseinkommen, Bausparguthaben,
Steuererstattungsansprüche, Bankguthaben pp.
- Eintragung von Zwangssicherungshypotheken
im Grundbuch des Schuldners einschließlich Durchführung
der Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung
- Einschaltung der Staatsanwaltschaft
in Bedarfsfällen
Nicht nur die Durchsetzung Ihrer
Ansprüche, sondern auch der Einzug Ihrer Forderungen
ist für uns oberstes Gebot.
Weitere Auskünfte erhalten
Sie über Thomas Taake - 05731 / 25 24 18 - der über eine langjährige
Vollstreckungserfahrung verfügt.
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