Unsere Rechtsanwälte sind zur umfassenden Beratung sowie zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung in allen Rechtsangelegenheiten berufen. Dabei können Sie sich durch den Rechtsanwalt Ihrer Wahl beraten und vor Gerichten, Behörden oder Schiedsgerichten vertreten lassen. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind beim Oberlandesgericht in Hamm zugelassen und damit berechtigt, bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland aufzutreten.

So regeln wir z.B. folgende Rechtsangelegenheiten:

  • Verkehrsangelegenheiten, einschließlich Straf- und Bußgeldsachen
  • Allgemeine Straf- und Bußgeldsachen
  • arbeitsrechtliche Angelegenheiten
  • erb- und familienrechtliche Angelegenheiten
  • Miet- und Pachtangelegenheiten
  • Baurechtsverfahren, Nachbarstreitigkeiten
  • Schiedsgerichtsverfahren
  • Allgemeine Zivilverfahren, Wettbewerbsverfahren
  • Sozialgerichts- und Verwaltungsgerichtsverfahren
  • Allgemeine Rechtsangelegenheiten
  • Unternehmenskäufe / Verkäufe einschließlich Verhandlungen, Vertragswerk, steuerliche Optimierung
  • Sportrecht
Selbstverständlich stehen Ihnen auch unsere Fachanwälte für Arbeits-, Familien-, Verkehrs- und Erbrecht zur Seite.