| |
Unsere Rechtsanwälte sind zur umfassenden
Beratung sowie zur gerichtlichen und außergerichtlichen
Vertretung in allen Rechtsangelegenheiten berufen. Dabei
können Sie sich durch den Rechtsanwalt Ihrer Wahl
beraten und vor Gerichten, Behörden oder Schiedsgerichten
vertreten lassen. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei
sind beim Oberlandesgericht in Hamm zugelassen und damit
berechtigt, bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
in Deutschland aufzutreten.
So regeln wir z.B. folgende Rechtsangelegenheiten:
- Verkehrsangelegenheiten, einschließlich
Straf- und Bußgeldsachen
- Allgemeine Straf- und Bußgeldsachen
- arbeitsrechtliche Angelegenheiten
- erb- und familienrechtliche Angelegenheiten
- Miet- und Pachtangelegenheiten
- Baurechtsverfahren, Nachbarstreitigkeiten
- Schiedsgerichtsverfahren
- Allgemeine Zivilverfahren, Wettbewerbsverfahren
- Sozialgerichts- und Verwaltungsgerichtsverfahren
- Allgemeine Rechtsangelegenheiten
- Unternehmenskäufe / Verkäufe
einschließlich Verhandlungen, Vertragswerk,
steuerliche Optimierung
- Sportrecht
Selbstverständlich stehen Ihnen
auch unsere Fachanwälte für Arbeits-, Familien-, Verkehrs- und Erbrecht zur Seite. |
|