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  • Inkasso

    INKASSO

Die Inkassoabteilung der Rechtsanwälte Brockmann und Kollegen bearbeitet Ihre offenen Forderungen. Insoweit werden 

  • Ihre Kunden gemahnt, damit der Gegner in Verzug gesetzt wird 
  • Mahn- und Vollstreckungsbescheide beantragt, damit die Vollstreckung gegen Ihre Schuldner betrieben werden kann.

Die Zwangsvollstreckung erfolgt umgehend nach Erwirkung des vollstreckbaren Titels durch 

  • Pfändung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Schuldners wie z.B. Arbeitseinkommen, Bausparguthaben, Steuererstattungsansprüche, Bankguthaben pp. 
  • Eintragung von Zwangssicherungshypotheken im Grundbuch des Schuldners einschließlich Durchführung der Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung 
  • Einschaltung der Staatsanwaltschaft in Bedarfsfällen

Nicht nur die Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sondern auch der Einzug Ihrer Forderungen ist für uns oberstes Gebot.