Die Inkassoabteilung der Rechtsanwälte Brockmann und Kollegen bearbeitet Ihre offenen Forderungen. Insoweit werden
- Ihre Kunden gemahnt, damit der Gegner in Verzug gesetzt wird
- Mahn- und Vollstreckungsbescheide beantragt, damit die Vollstreckung gegen Ihre Schuldner betrieben werden kann.
Die Zwangsvollstreckung erfolgt umgehend nach Erwirkung des vollstreckbaren Titels durch
- Pfändung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Schuldners wie z.B. Arbeitseinkommen, Bausparguthaben, Steuererstattungsansprüche, Bankguthaben pp.
- Eintragung von Zwangssicherungshypotheken im Grundbuch des Schuldners einschließlich Durchführung der Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung
- Einschaltung der Staatsanwaltschaft in Bedarfsfällen
Nicht nur die Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sondern auch der Einzug Ihrer Forderungen ist für uns oberstes Gebot.

Frau Karin Stierl
(05731) 25 24 18
kstierl@~@rae-brockmann.de