Nach einer mindestens dreijährigen Zulassung als Rechtsanwalt, der Teilnahme an umfangreichen Fachlehrgängen sowie schriftlicher Prüfungen kann ein Rechtsanwalt eine Fachanwaltsbezeichnung verliehen bekommen. Dazu muß er außerdem nachweisen, dass er in einem Zeitraum von drei Jahren eine gewisse Mindestzahl von fachspezifischen Fällen bearbeitet hat. Die Ernennung zum Fachanwalt erfolgt durch die Rechtsanwaltskammer.
In unserem Büro gibt esFachanwälte für Familienrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Durch jährliche Fortbildungen informieren sie sich über die aktuellen Entwicklungen von Gesetzgebung und Rechtsprechung auf ihrem Spezialgebiet.
Der Fachanwalt für Familienrecht vertritt Ihre Interessen bei:
Trennung und Scheidung
Kindes- und Ehegattenunterhalt
Sorgerecht/Umgangsrecht
Güterrecht/Zugewinn
Ehewohnung und Hausrat
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt Arbeitnehmer oder Arbeitgeber bei Streitigkeiten in Zusammenhang mit:
Kündigung
Gehalts-/Lohnkürzungen
Arbeitszeugnissen
... und vielen anderen Problemen im Bereich des Arbeitsrechts.
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht vertritt Ihre Interessen bei:
Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen
Verkehrsunfällen mit · Sachschäden · Gesundheitsschäden · Vermögensschäden
in Zusammenarbeit mit Ihrem · Kfz-Betrieb · Gutachter · Arzt
Autokauf und Leasing
Entzug der Fahrerlaubnis
... und vielen anderen Rechtsproblemen rund ums Auto.