Skip to main content

Rechtsanwaltsbereich

Unsere Rechtsanwälte sind zur umfassenden Beratung sowie zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung in allen Rechtsangelegenheiten berufen. Dabei können Sie sich durch die Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt Ihrer Wahl beraten und vor Gerichten, Behörden oder Schiedsgerichten vertreten lassen. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind berechtigt, bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland aufzutreten.

SO REGELN WIR Z.B. FOLGENDE RECHTSANGELEGENHEITEN:

  • Verkehrsangelegenheiten, einschließlich Straf- und Bußgeldsachen
  • Allgemeine Straf- und Bußgeldsachen
  • arbeitsrechtliche Angelegenheiten
  • erb- und familienrechtliche Angelegenheiten
  • Miet- und Pachtangelegenheiten
  • Baurechtsverfahren, Nachbarstreitigkeiten
  • Schiedsgerichtsverfahren
  • Allgemeine Zivilverfahren, Wettbewerbsverfahren
  • Sozialgerichts- und Verwaltungsgerichtsverfahren
  • Allgemeine Rechtsangelegenheiten
  • Unternehmenskäufe / Verkäufe einschließlich Verhandlungen, Vertragswerk

Selbstverständlich stehen Ihnen auch unsere Fachanwälte für Arbeits-, Familien- und Verkehrsrecht zur Seite.